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Leistungsspektrum

Meine Praxis bietet Ihnen hochmoderne umfassende Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten. Eine Auswahl davon wird Ihnen nachfolgend vorgestellt.

Auf eine eingangs erhobene ausführliche Krankengeschichte und sorgfältige HNO-ärztliche Untersuchung lege ich großen Wert.

Diagnostik

Diagnostik von Hörstörungen und Ohrgeräuschen

Tonschwellenaudiometrie

Sprachaudiometrie

Hörgeräteüberprüfung

Tinnitusanalyse

Impedanzaudiometrie ( Mittelohrdruckmessung und Mittelohrreflexe)

Ableitung otoakustischer Emissionen (OAE)

Neugeborenenhörscreening

Ein normales Hörvermögen ist eine der Grundvoraussetzungen für eine gute Sprachentwicklung im Kindesalter. Werden Hörstörungen monate- oder gar jahrelang nicht entdeckt, ist die gesamte geistige Entwicklung gefährdet. Daher ist es wichtig, Hörstörungen bei Kleinkindern so früh wie möglich zu diagnostizieren und zu behandeln. Immerhin kommen 2-3 Kinder pro 1000 geborener Kinder mit einer behandlungsbedürftigen Schwerhörigkeit zur Welt.
Seit Anfang 2009 ist die Untersuchung des Hörvermögens beim neugeborenen Kind gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

In unserer Praxis bieten wir zwei Verfahren zur Hördiagnostik der Neugeborenen an, die Messung der otoakustischen Emissionen (OAE) und die Messung akustisch evozierter Potentiale mit dem BERAphon.

Beide Untersuchungen sind für die Babys völlig unbelastend und werden – sofern möglich – am schlafenden Kind durchgeführt.

otoakustische Emissionen (OAE)

Die Messung der otoakustischen Emissionen ermöglicht eine objektive – also von der Mitarbeit des Patienten unabhängige – Bewertung der Hörfunktion und ist bereits ab dem ersten Lebenstag möglich. Die Untersuchungsdauer beträgt im Allgemeinen nur wenige Minuten.

Bei der Messung der OAE wird dem schlafenden Baby ein kleiner Einsteckhörer in den Gehörgang eingelegt. Es werden computergesteuerte Schallreize in den Gehörgang abgegeben, die dazu führen, dass ein Impuls vom Innenohr abgegeben wird. Ein gesundes Innenohr ist in der Lage, selbst Töne zu produzieren, die mit feinen Messinstrumenten des Computers aufgenommen und verstärkt werden.
Mittels dieser Untersuchung kann eine Hörstörung des Innenohres, die relevant für die Sprachentwicklung des Kindes sein kann, ausgeschlossen werden.

Messung mit dem BERAphon

Das BERAphon ist ein Gerät zur Überprüfung des Hörvermögens im Rahmen des Hörscreenings beim Neugeborenen.

Auch diese Untersuchung sollte möglichst am schlafenden, gesättigten Kind erfolgen und ist bereits nach wenigen Minuten beendet und belastet das Baby in keiner Weise.

Dem Baby wird ein gepolsterter Kopfhörer mit integrierten Elektroden und einem Lautsprecher aufgesetzt. Das Kind hört ein leises Klicken. Hirnströme, die bei einer akustischen Reizung der Hörbahn entstehen, werden über die Elektroden am Kopf aufgenommen und computergestützt verarbeitet. Die Messung ist vergleichbar mit dem Prinzip der EEG-Untersuchung.
Bei erfolgreichem Abschluss der Messung erscheint am Ende der Untersuchung ein Feld mit dem Vermerk „unauffällig“.
Hiermit lassen sich Schädigungen im Bereich des Innenohres und der Hörbahn ausschließen.

 

Allergietestung

Pricktest (Hauttest)

nasaler Provokationstest

Blutuntersuchung auf Allergie (RAST)

Endoskopische Diagnostik (mit starren oder flexiblen Endoskopen) einschließlich Videodokumentation

Nase

Nasennebenhöhlen

Nasenrachen

Kehlkopf

Untersuchung der Stimme und Sprache

Beurteilung der Sprachentwicklung von Kindern

Messung des Stimmfeldes

Mit dem Stimmfeldmessgerät lassen sich das Sprechstimmfeld und das Singstimmfeld bestimmen. Die Messung erlaubt Rückschlüsse zur normalen Stimmfunktion, hilft bei der Bewertung und Diagnostik von Stimmstörungen und ermöglicht u.a. die Einschätzung von Therapieverläufen.

Das Sprechstimmfeld wird erstellt, indem der Proband erst mit entspannter Stimme Zahlenfolgen spricht, anschließend erfolgt eine gespannte Stimmgebung mit etwas forcierter Stimme und zum Schluss die Prüfung der Rufstimme. Bewertungskriterium ist dabei die Steigerungsfähigkeit der Stimme.

Beim Singstimmfeld wird der Stimmumfang des Probanden sowohl bezüglich der Dynamik als auch der Frequenz bestimmt. Hierzu wird zuerst eine Pianokurve mit leiser Stimmgebung, anschließend eine Fortekurve mit lauter Stimmgebung erstellt. Der Proband wird aufgefordert, mit Hilfe einer Klaviertastatur vorgegebene Töne einer Tonleiter nachzusingen.

Stimmbelastungstest

Eine gesunde Stimme ist in der Lage, einer Belastung von 6-8 Stunden standzuhalten. Stimmermüdungszeichen nach diesen Belastungszeiten sind als physiologisch zu werten. Eine vorzeitige Stimmermüdung ist oft ein Zeichen einer Stimmstörung.
Der Stimmbelastungstest überprüft die Ausdauer- und Belastungsfähigkeit der Sprechstimme und liefert somit wichtige Hinweise über die Stimmkonstitution.

Bei der Untersuchung wird der Proband aufgefordert, in einer vorgegebenen Zeit von 15 Minuten einen Text in unterschiedlich vorgegebenen Lautstärken vorzulesen. Vor und nach dem Stimmbelastungstest werden eine Kehlkopfuntersuchung und eine Stimmbeurteilung vorgenommen, um Veränderungen in der Stimmfunktion bewerten zu können.

Untersuchung des Schluckens einschließlich Videodokumentation

Ein gesunder Mensch schluckt täglich ca. 1000 bis 3000 Mal. Dies passiert vor allem unbewusst mit Auslösung des Schluckreflexes. Der Schluckvorgang ist hochkompliziert und nur durch ein einwandfreies Zusammenspiel der 56 beteiligten Muskeln, der 5 Hirnnerven und der sensiblen Schleimhaut möglich. Durch zahlreiche Krankheiten, aber auch Altersveränderungen, können Schluckstörungen auftreten. Gedacht sei hier zum Beispiel an Schlaganfallpatienten, die sehr häufig unter Lähmungserscheinungen beteiligter Nerven leiden. Aber auch Geschulsterkrankungen im Kopf- und Halsbereich können Schluckbeschwerden bedingen.

Die Untersuchung erfolgt, um den Schweregrad der Schluckstörung zu bestimmen und danach mögliche Verhaltensregeln oder Therapiestrategien festlegen zu können.

Die Schluckdiagnostik (Dysphagiediagnostik) erfolgt mittels flexibler Endoskopie und Videodokumentation (FEES= fiberoptische endoskopische Evaluation des Schluckens). Damit lassen sich sowohl organische als auf funktionelle Störungen feststellen.

Während der Untersuchung wird ein dünnes flexibles Endoskop unter Sicht vorsichtig über die Nase in den Rachen geführt, so dass der gesamte obere Schlucktrakt einsehbar ist. Mit Hilfe angefärbte Probeschlucke unterschiedlicher Konsistenz (fest, breiig, flüssig) können während des Schluckens die Beweglichkeit des Gaumensegels, die Auslösung des Schluckreflexes, die Sensibilität der Schleimhaut, die Funktion des Kehldeckels sowie ein Fehlschlucken (Aspiration) in den Kehlkopf aufgedeckt werden.

Im Anschluss an die Untersuchung erfolgt eine Beratung des Patienten und dessen Familienangehörigen und die Einleitung einer logopädischen Therapie, die das Ziel hat, die physiologischen Abläufe wiederherzustellen, die eingeschränkte Muskelfunktion zu normalisieren beziehungsweise den Schluckvorgang durch Kompensationsmechanismen zu erleichtern.

Ultraschalldiagnostik der Nasennebenhöhlen und der Kopf- und Halsweichteile einschließlich der Speicheldrüsen

Krebsvorsorge und Tumornachsorge im HNO-Gebiet

 

Tauglichkeitsuntersuchungen

Die Tauglichkeitsuntersuchungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Daher werden sie als Privatleistungen in der Praxis angeboten. Die Kosten dafür können Sie jederzeit erfragen.

 

Stimmtauglichkeit – phoniatrisches Gutachten

Ein phoniatrisches Gutachten ist für viele stimmintensive Berufe bereits zu Beginn des Studiums vorzulegen. Dies betrifft vor allem Lehrer, Dolmetscher, Schauspieler und Sänger etc.
Mit der Untersuchung werden die stimmlichen und sprecherischen Voraussetzungen für einen stimmintensiven Beruf geprüft, um rechtzeitig Erkrankungen zu erkennen, die eine Ausübung des angestrebten Berufes erschweren oder gar verhindern.

Das phoniatrische Gutachten beinhaltet:

·       HNO-ärztliche Spiegeluntersuchung

·       Kehlkopfuntersuchung mittels Endoskop und Videoaufzeichnung

·       Hörtest und Mittelohrdruckmessung

·       Erhebung des Stimmbefundes und des Sprachstatus

·       Messung des Sprech- und Singstimmfeldes

·       ggf. Stimmbelastungstest

Tauchtauglichkeit

Ein gesunder Mensch schluckt täglich ca. 1000 bis 3000 Mal. Dies passiert vor allem unbewusst mit Auslösung des Schluckreflexes. Der Schluckvorgang ist hochkompliziert und nur durch ein einwandfreies Zusammenspiel der 56 beteiligten Muskeln, der 5 Hirnnerven und der sensiblen Schleimhaut möglich. Durch zahlreiche Krankheiten, aber auch Altersveränderungen, können Schluckstörungen auftreten. Gedacht sei hier zum Beispiel an Schlaganfallpatienten, die sehr häufig unter Lähmungserscheinungen beteiligter Nerven leiden. Aber auch Geschulsterkrankungen im Kopf- und Halsbereich können Schluckbeschwerden bedingen.

Die Untersuchung erfolgt, um den Schweregrad der Schluckstörung zu bestimmen und danach mögliche Verhaltensregeln oder Therapiestrategien festlegen zu können.

Die Schluckdiagnostik (Dysphagiediagnostik) erfolgt mittels flexibler Endoskopie und Videodokumentation (FEES= fiberoptische endoskopische Evaluation des Schluckens). Damit lassen sich sowohl organische als auf funktionelle Störungen feststellen.

Während der Untersuchung wird ein dünnes flexibles Endoskop unter Sicht vorsichtig über die Nase in den Rachen geführt, so dass der gesamte obere Schlucktrakt einsehbar ist. Mit Hilfe angefärbte Probeschlucke unterschiedlicher Konsistenz (fest, breiig, flüssig) können während des Schluckens die Beweglichkeit des Gaumensegels, die Auslösung des Schluckreflexes, die Sensibilität der Schleimhaut, die Funktion des Kehldeckels sowie ein Fehlschlucken (Aspiration) in den Kehlkopf aufgedeckt werden.

Im Anschluss an die Untersuchung erfolgt eine Beratung des Patienten und dessen Familienangehörigen und die Einleitung einer logopädischen Therapie, die das Ziel hat, die physiologischen Abläufe wiederherzustellen, die eingeschränkte Muskelfunktion zu normalisieren beziehungsweise den Schluckvorgang durch Kompensationsmechanismen zu erleichtern.

Höhentauglichkeit

Der Nachweis der Höhentauglichkeit ist Zugangsvoraussetzung für Arbeiten in der Höhe mit Absturzrisiko.

Es werden Erkrankungen ausgeschlossen, die potentiell Schwindel und Gleichgewichtsstörungen auslösen können.

Die Höhentauglichkeit auf HNO-Gebiet beinhaltet:

·       HNO-ärztliche Spiegeluntersuchung einschließlich Ohrmikroskopie

·       Hörtest mit Mittelohrdruckmessung

·       kalorische Gleichgewichtsuntersuchung

konservative Therapien

spezifische Immuntherapie bei Allergien (Hyposensibilisierung)

Die Hyposensibilisierung ist die derzeit einzige ursächliche Behandlungsmöglichkeit einer Allergie. Dabei wird dem Patienten das für ihn relevante Allergen in steigender Dosierung zugeführt, um den Körper so daran zu gewöhnen.

Eine Hyposensibilisierung ist angezeigt, wenn es nicht oder nur schwer möglich ist, „sein“ Allergen zu meiden. Die Hyposensibilierung hat dabei das Ziel, die allergietypischen Beschwerden zu lindern, den Medikamentenverbrauche zu reduzieren und einen Etagenwechsel vom Heuschnupfen hin zum Asthma zu verhindern oder herauszuzögern.

Die Therapie kann entweder als Spritzenbehandlung oder oral mit Tabletten oder Tropfen erfolgen.
Nach erfolgter Allergietestung werden die Befunde und möglichen Therapieoptionen mit Ihnen besprochen. In einem gemeinsamen Gespräch wird über die Art der Therapie entschieden.

Die Therapie erstreckt sich über eine Dauer von ca. 3 Jahren. Es gibt Behandlungen, die als Kurzzeittherapien ausschließlich vor der Pollenflugsaison durchgeführt werden. Alternativ wird die Therapie ganzjährig durchgeführt.

Die Hyposensibilisierung als Spritzentherapie erfolgt in der Praxis. Die Patienten sind nach der Injektion verpflichtet, noch eine ½ Stunde in der Praxis zu verweilen, um mögliche allergische Reaktionen auf die Hyposensibilisierungslösung kontrollieren zu können.

Infusionstherapie bei Hörsturz und Ohrgeräuschen

Hörsturz oder Ohrgeräusche gehören zu den häufigsten Gründen, einen HNO-Arzt aufzusuchen. Die Behandlung sollte möglichst rasch erfolgen, damit keine Zeit vergeht, die für einen frühzeitigen Therapiebeginn hätte genutzt werden können.

Beim Hörsturz bemerkt der Patient plötzlich ein vermindertes Gehör auf der betreffenden Seite, nicht selten vergesellschaftet mit einem Druckgefühl im Ohr. Ohrgeräusche haben die verschiedensten Qualitäten, sie werden oft als Rauschen, Summen, Pfeifen oder Klopfen beschrieben.

Ausgelöst werden diese Krankheitsbilder nicht selten durch Durchblutungsstörungen im Innenohr, Streß oder virale Infektionen, jedoch ist die genaue Ursache für einen Hörsturz oft nicht bekannt.

 

Die beschriebenen Beschwerden sind behandelbar.

In meiner Praxis erfolgt in die Behandlung in Abhängigkeit vom Schweregrad der Störung entweder mit Tabletten oder als Infusionstherapie. Die Infusionstherapie wiederum kann als Monotherapie mit nur einem Medikament oder als Kombination zweier Medikamente erfolgen. Die Kosten für die Infusionstherapie bei Hörsturz und Ohrgeräuschen (Tinnitus) werden von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht erstattet. Von den gesetzlichen Krankenversicherungen wird dieser Umstand damit begründet, dass es derzeit keinen ausreichenden Erfolgsbeweis für die Therapie gäbe. Daher wird die Behandlung, insbesondere die Infusionstherapie, nicht als notwendig und als unwirtschaftlich angesehen. Die Kosten einer solchen Therapie sind demzufolge vom Patienten selbst zu tragen – über die Höhe der Kosten erhalten Sie vor Beginn der Therapie Auskunft.

Inhalationstherapie bei Erkältungskrankheiten, Erkrankungen der Nasennebenhöhlen und des Kehlkopfes

Ultraschallbehandlung der Nasennebenhöhlen

Behandlung von Nasenbluten mittels Hochfrequenzelektrokoagulation

  • Anfahrt
  • Wittenberger Str. 38
  • 04129 Leipzig

 

  MO   DI   MI   DO   FR
08:00

12:00
08:00

12:00
08:00

12:00
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12:00
08:00

12:00
15:00

18:00
15:00

18:00

Unsere Akutsprechstunde findet täglich von 8:00 bis 9:00 Uhr statt. In allen anderen Fällen bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren.

NEUIGKEITEN

Liebe Patienten! Für eine Behandlung in den Akutsprechstunden sollten Sie uns eine Überweisung vom Hausarzt oder Kinderarzt mit dem Vermerk „Hausarztvermittlungsfall“ vorlegen. Dies ermöglicht Ihnen eine Behandlung innerhalb einer 4-Tagesfrist. Die Kapazitäten der Akutsprechstunde sind begrenzt worden. Patienten mit einem Überweisungsschein werden vorrangig behandelt.

Die Praxis ist vom 25.03.-28.03.24 geschlossen. Die Vertretung in dringenden Fällen übernimmt die Praxis Dr. Marx, Lützowstr. 13, 04155 Leipzig, Tel. 0341/5903707.

NEUIGKEITEN

Liebe Patienten! Für eine Behandlung in den Akutsprechstunden sollten Sie uns eine Überweisung vom Hausarzt oder Kinderarzt mit dem Vermerk „Hausarztvermittlungsfall“ vorlegen. Dies ermöglicht Ihnen eine Behandlung innerhalb einer 4-Tagesfrist. Die Kapazitäten der Akutsprechstunde sind begrenzt worden. Patienten mit einem Überweisungsschein werden vorrangig behandelt.

Die Praxis ist vom 25.03.-28.03.24 geschlossen. Die Vertretung in dringenden Fällen übernimmt die Praxis Dr. Marx, Lützowstr. 13, 04155 Leipzig, Tel. 0341/5903707.

Leistungsspektrum

Meine Praxis bietet Ihnen hochmoderne umfassende Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten. Eine Auswahl davon wird Ihnen nachfolgend vorgestellt.

Auf eine eingangs erhobene ausführliche Krankengeschichte und sorgfältige HNO-ärztliche Untersuchung lege ich großen Wert.

Diagnostik

Diagnostik von Hörstörungen und Ohrgeräuschen

Tonschwellenaudiometrie

Sprachaudiometrie

Hörgeräteüberprüfung

Tinnitusanalyse

Impedanzaudiometrie ( Mittelohrdruckmessung und Mittelohrreflexe)

Ableitung otoakustischer Emissionen (OAE)

Neugeborenenhörscreening

Ein normales Hörvermögen ist eine der Grundvoraussetzungen für eine gute Sprachentwicklung im Kindesalter. Werden Hörstörungen monate- oder gar jahrelang nicht entdeckt, ist die gesamte geistige Entwicklung gefährdet. Daher ist es wichtig, Hörstörungen bei Kleinkindern so früh wie möglich zu diagnostizieren und zu behandeln. Immerhin kommen 2-3 Kinder pro 1000 geborener Kinder mit einer behandlungsbedürftigen Schwerhörigkeit zur Welt.
Seit Anfang 2009 ist die Untersuchung des Hörvermögens beim neugeborenen Kind gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

In unserer Praxis bieten wir zwei Verfahren zur Hördiagnostik der Neugeborenen an, die Messung der otoakustischen Emissionen (OAE) und die Messung akustisch evozierter Potentiale mit dem BERAphon.

Beide Untersuchungen sind für die Babys völlig unbelastend und werden – sofern möglich – am schlafenden Kind durchgeführt.

otoakustische Emissionen (OAE)

Die Messung der otoakustischen Emissionen ermöglicht eine objektive – also von der Mitarbeit des Patienten unabhängige – Bewertung der Hörfunktion und ist bereits ab dem ersten Lebenstag möglich. Die Untersuchungsdauer beträgt im Allgemeinen nur wenige Minuten.

Bei der Messung der OAE wird dem schlafenden Baby ein kleiner Einsteckhörer in den Gehörgang eingelegt. Es werden computergesteuerte Schallreize in den Gehörgang abgegeben, die dazu führen, dass ein Impuls vom Innenohr abgegeben wird. Ein gesundes Innenohr ist in der Lage, selbst Töne zu produzieren, die mit feinen Messinstrumenten des Computers aufgenommen und verstärkt werden.
Mittels dieser Untersuchung kann eine Hörstörung des Innenohres, die relevant für die Sprachentwicklung des Kindes sein kann, ausgeschlossen werden.

Messung mit dem BERAphon

Das BERAphon ist ein Gerät zur Überprüfung des Hörvermögens im Rahmen des Hörscreenings beim Neugeborenen.

Auch diese Untersuchung sollte möglichst am schlafenden, gesättigten Kind erfolgen und ist bereits nach wenigen Minuten beendet und belastet das Baby in keiner Weise.

Dem Baby wird ein gepolsterter Kopfhörer mit integrierten Elektroden und einem Lautsprecher aufgesetzt. Das Kind hört ein leises Klicken. Hirnströme, die bei einer akustischen Reizung der Hörbahn entstehen, werden über die Elektroden am Kopf aufgenommen und computergestützt verarbeitet. Die Messung ist vergleichbar mit dem Prinzip der EEG-Untersuchung.
Bei erfolgreichem Abschluss der Messung erscheint am Ende der Untersuchung ein Feld mit dem Vermerk „unauffällig“.
Hiermit lassen sich Schädigungen im Bereich des Innenohres und der Hörbahn ausschließen.

 

Allergietestung

Pricktest (Hauttest)

nasaler Provokationstest

Blutuntersuchung auf Allergie (RAST)

Endoskopische Diagnostik (mit starren oder flexiblen Endoskopen) einschließlich Videodokumentation

Nase

Nasennebenhöhlen

Nasenrachen

Kehlkopf

Untersuchung der Stimme und Sprache

Beurteilung der Sprachentwicklung von Kindern

Messung des Stimmfeldes

Mit dem Stimmfeldmessgerät lassen sich das Sprechstimmfeld und das Singstimmfeld bestimmen. Die Messung erlaubt Rückschlüsse zur normalen Stimmfunktion, hilft bei der Bewertung und Diagnostik von Stimmstörungen und ermöglicht u.a. die Einschätzung von Therapieverläufen.

Das Sprechstimmfeld wird erstellt, indem der Proband erst mit entspannter Stimme Zahlenfolgen spricht, anschließend erfolgt eine gespannte Stimmgebung mit etwas forcierter Stimme und zum Schluss die Prüfung der Rufstimme. Bewertungskriterium ist dabei die Steigerungsfähigkeit der Stimme.

Beim Singstimmfeld wird der Stimmumfang des Probanden sowohl bezüglich der Dynamik als auch der Frequenz bestimmt. Hierzu wird zuerst eine Pianokurve mit leiser Stimmgebung, anschließend eine Fortekurve mit lauter Stimmgebung erstellt. Der Proband wird aufgefordert, mit Hilfe einer Klaviertastatur vorgegebene Töne einer Tonleiter nachzusingen.

Stimmbelastungstest

Eine gesunde Stimme ist in der Lage, einer Belastung von 6-8 Stunden standzuhalten. Stimmermüdungszeichen nach diesen Belastungszeiten sind als physiologisch zu werten. Eine vorzeitige Stimmermüdung ist oft ein Zeichen einer Stimmstörung.
Der Stimmbelastungstest überprüft die Ausdauer- und Belastungsfähigkeit der Sprechstimme und liefert somit wichtige Hinweise über die Stimmkonstitution.

Bei der Untersuchung wird der Proband aufgefordert, in einer vorgegebenen Zeit von 15 Minuten einen Text in unterschiedlich vorgegebenen Lautstärken vorzulesen. Vor und nach dem Stimmbelastungstest werden eine Kehlkopfuntersuchung und eine Stimmbeurteilung vorgenommen, um Veränderungen in der Stimmfunktion bewerten zu können.

Untersuchung des Schluckens einschließlich Videodokumentation

Ein gesunder Mensch schluckt täglich ca. 1000 bis 3000 Mal. Dies passiert vor allem unbewusst mit Auslösung des Schluckreflexes. Der Schluckvorgang ist hochkompliziert und nur durch ein einwandfreies Zusammenspiel der 56 beteiligten Muskeln, der 5 Hirnnerven und der sensiblen Schleimhaut möglich. Durch zahlreiche Krankheiten, aber auch Altersveränderungen, können Schluckstörungen auftreten. Gedacht sei hier zum Beispiel an Schlaganfallpatienten, die sehr häufig unter Lähmungserscheinungen beteiligter Nerven leiden. Aber auch Geschulsterkrankungen im Kopf- und Halsbereich können Schluckbeschwerden bedingen.

Die Untersuchung erfolgt, um den Schweregrad der Schluckstörung zu bestimmen und danach mögliche Verhaltensregeln oder Therapiestrategien festlegen zu können.

Die Schluckdiagnostik (Dysphagiediagnostik) erfolgt mittels flexibler Endoskopie und Videodokumentation (FEES= fiberoptische endoskopische Evaluation des Schluckens). Damit lassen sich sowohl organische als auf funktionelle Störungen feststellen.

Während der Untersuchung wird ein dünnes flexibles Endoskop unter Sicht vorsichtig über die Nase in den Rachen geführt, so dass der gesamte obere Schlucktrakt einsehbar ist. Mit Hilfe angefärbte Probeschlucke unterschiedlicher Konsistenz (fest, breiig, flüssig) können während des Schluckens die Beweglichkeit des Gaumensegels, die Auslösung des Schluckreflexes, die Sensibilität der Schleimhaut, die Funktion des Kehldeckels sowie ein Fehlschlucken (Aspiration) in den Kehlkopf aufgedeckt werden.

Im Anschluss an die Untersuchung erfolgt eine Beratung des Patienten und dessen Familienangehörigen und die Einleitung einer logopädischen Therapie, die das Ziel hat, die physiologischen Abläufe wiederherzustellen, die eingeschränkte Muskelfunktion zu normalisieren beziehungsweise den Schluckvorgang durch Kompensationsmechanismen zu erleichtern.

Ultraschalldiagnostik der Nasennebenhöhlen und der Kopf- und Halsweichteile einschließlich der Speicheldrüsen

Krebsvorsorge und Tumornachsorge im HNO-Gebiet

 

Tauglichkeitsuntersuchungen

Die Tauglichkeitsuntersuchungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Daher werden sie als Privatleistungen in der Praxis angeboten. Die Kosten dafür können Sie jederzeit erfragen.

 

Stimmtauglichkeit-phoniatrisches Gutachten

Ein phoniatrisches Gutachten ist für viele stimmintensive Berufe bereits zu Beginn des Studiums vorzulegen. Dies betrifft vor allem Lehrer, Dolmetscher, Schauspieler und Sänger etc.
Mit der Untersuchung werden die stimmlichen und sprecherischen Voraussetzungen für einen stimmintensiven Beruf geprüft, um rechtzeitig Erkrankungen zu erkennen, die eine Ausübung des angestrebten Berufes erschweren oder gar verhindern.

Das phoniatrische Gutachten beinhaltet:

·       HNO-ärztliche Spiegeluntersuchung

·       Kehlkopfuntersuchung mittels Endoskop und Videoaufzeichnung

·       Hörtest und Mittelohrdruckmessung

·       Erhebung des Stimmbefundes und des Sprachstatus

·       Messung des Sprech- und Singstimmfeldes

·       ggf. Stimmbelastungstest

Tauchtauglichkeit

Ein gesunder Mensch schluckt täglich ca. 1000 bis 3000 Mal. Dies passiert vor allem unbewusst mit Auslösung des Schluckreflexes. Der Schluckvorgang ist hochkompliziert und nur durch ein einwandfreies Zusammenspiel der 56 beteiligten Muskeln, der 5 Hirnnerven und der sensiblen Schleimhaut möglich. Durch zahlreiche Krankheiten, aber auch Altersveränderungen, können Schluckstörungen auftreten. Gedacht sei hier zum Beispiel an Schlaganfallpatienten, die sehr häufig unter Lähmungserscheinungen beteiligter Nerven leiden. Aber auch Geschulsterkrankungen im Kopf- und Halsbereich können Schluckbeschwerden bedingen.

Die Untersuchung erfolgt, um den Schweregrad der Schluckstörung zu bestimmen und danach mögliche Verhaltensregeln oder Therapiestrategien festlegen zu können.

Die Schluckdiagnostik (Dysphagiediagnostik) erfolgt mittels flexibler Endoskopie und Videodokumentation (FEES= fiberoptische endoskopische Evaluation des Schluckens). Damit lassen sich sowohl organische als auf funktionelle Störungen feststellen.

Während der Untersuchung wird ein dünnes flexibles Endoskop unter Sicht vorsichtig über die Nase in den Rachen geführt, so dass der gesamte obere Schlucktrakt einsehbar ist. Mit Hilfe angefärbte Probeschlucke unterschiedlicher Konsistenz (fest, breiig, flüssig) können während des Schluckens die Beweglichkeit des Gaumensegels, die Auslösung des Schluckreflexes, die Sensibilität der Schleimhaut, die Funktion des Kehldeckels sowie ein Fehlschlucken (Aspiration) in den Kehlkopf aufgedeckt werden.

Im Anschluss an die Untersuchung erfolgt eine Beratung des Patienten und dessen Familienangehörigen und die Einleitung einer logopädischen Therapie, die das Ziel hat, die physiologischen Abläufe wiederherzustellen, die eingeschränkte Muskelfunktion zu normalisieren beziehungsweise den Schluckvorgang durch Kompensationsmechanismen zu erleichtern.

Höhentauglichkeit

Der Nachweis der Höhentauglichkeit ist Zugangsvoraussetzung für Arbeiten in der Höhe mit Absturzrisiko.

Es werden Erkrankungen ausgeschlossen, die potentiell Schwindel und Gleichgewichtsstörungen auslösen können.

Die Höhentauglichkeit auf HNO-Gebiet beinhaltet:

·       HNO-ärztliche Spiegeluntersuchung einschließlich Ohrmikroskopie

·       Hörtest mit Mittelohrdruckmessung

·       kalorische Gleichgewichtsuntersuchung

konservative Therapien

spezifische Immuntherapie bei Allergien (Hyposensibilisierung)

Die Hyposensibilisierung ist die derzeit einzige ursächliche Behandlungsmöglichkeit einer Allergie. Dabei wird dem Patienten das für ihn relevante Allergen in steigender Dosierung zugeführt, um den Körper so daran zu gewöhnen.

Eine Hyposensibilisierung ist angezeigt, wenn es nicht oder nur schwer möglich ist, „sein“ Allergen zu meiden. Die Hyposensibilierung hat dabei das Ziel, die allergietypischen Beschwerden zu lindern, den Medikamentenverbrauche zu reduzieren und einen Etagenwechsel vom Heuschnupfen hin zum Asthma zu verhindern oder herauszuzögern.

Die Therapie kann entweder als Spritzenbehandlung oder oral mit Tabletten oder Tropfen erfolgen.
Nach erfolgter Allergietestung werden die Befunde und möglichen Therapieoptionen mit Ihnen besprochen. In einem gemeinsamen Gespräch wird über die Art der Therapie entschieden.

Die Therapie erstreckt sich über eine Dauer von ca. 3 Jahren. Es gibt Behandlungen, die als Kurzzeittherapien ausschließlich vor der Pollenflugsaison durchgeführt werden. Alternativ wird die Therapie ganzjährig durchgeführt.

Die Hyposensibilisierung als Spritzentherapie erfolgt in der Praxis. Die Patienten sind nach der Injektion verpflichtet, noch eine ½ Stunde in der Praxis zu verweilen, um mögliche allergische Reaktionen auf die Hyposensibilisierungslösung kontrollieren zu können.

Infusionstherapie bei Hörsturz und Ohrgeräuschen

Hörsturz oder Ohrgeräusche gehören zu den häufigsten Gründen, einen HNO-Arzt aufzusuchen. Die Behandlung sollte möglichst rasch erfolgen, damit keine Zeit vergeht, die für einen frühzeitigen Therapiebeginn hätte genutzt werden können.

Beim Hörsturz bemerkt der Patient plötzlich ein vermindertes Gehör auf der betreffenden Seite, nicht selten vergesellschaftet mit einem Druckgefühl im Ohr. Ohrgeräusche haben die verschiedensten Qualitäten, sie werden oft als Rauschen, Summen, Pfeifen oder Klopfen beschrieben.

Ausgelöst werden diese Krankheitsbilder nicht selten durch Durchblutungsstörungen im Innenohr, Streß oder virale Infektionen, jedoch ist die genaue Ursache für einen Hörsturz oft nicht bekannt.

 

Die beschriebenen Beschwerden sind behandelbar.

In meiner Praxis erfolgt in die Behandlung in Abhängigkeit vom Schweregrad der Störung entweder mit Tabletten oder als Infusionstherapie. Die Infusionstherapie wiederum kann als Monotherapie mit nur einem Medikament oder als Kombination zweier Medikamente erfolgen. Die Kosten für die Infusionstherapie bei Hörsturz und Ohrgeräuschen (Tinnitus) werden von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht erstattet. Von den gesetzlichen Krankenversicherungen wird dieser Umstand damit begründet, dass es derzeit keinen ausreichenden Erfolgsbeweis für die Therapie gäbe. Daher wird die Behandlung, insbesondere die Infusionstherapie, nicht als notwendig und als unwirtschaftlich angesehen. Die Kosten einer solchen Therapie sind demzufolge vom Patienten selbst zu tragen – über die Höhe der Kosten erhalten Sie vor Beginn der Therapie Auskunft.

Inhalationstherapie bei Erkältungskrankheiten, Erkrankungen der Nasennebenhöhlen und des Kehlkopfes

Ultraschallbehandlung der Nasennebenhöhlen

Behandlung von Nasenbluten mittels Hochfrequenzelektrokoagulation