Die Praxis ist für die Abrechnung mit allen gesetzlichen und privaten Kostenträgern zugelassen.
Gesetzlich versicherte Patienten
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) 2008 über die Kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse. Jeder Patient kann auf Wunsch und jederzeit eine Aufstellung der abzurechnenden Leistungspositionen erhalten.
Privat versicherte Patienten
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit dem Patienten. Die Rechnungslegung erfolgt in der Praxis selbst, eine Weitergabe der Daten zur Aufbereitung und Optimierung der Rechnung an ein weiteres Unternehmen erfolgt nicht. Die Leistungen werden mit den üblichen Steigerungssätzen des Gebührensatzes berechnet und sind somit von Ihrer Versicherung erstattungsfähig. Dabei werden die Schwierigkeit, der Zeitaufwand der einzelnen Leistung und die Umstände bei der Ausführung der Leistung berücksichtigt.
Für den Fall einer abweichenden Versicherungsvereinbarung (Beschränkung auf den 1.8fachen Satz, Studententarif, etc.) bitten wir um Information vor Behandlungsbeginn.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL):
Die Abrechnung medizinisch sinnvoller Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, erfolgt nach genauer vorheriger Absprache direkt mit dem Patienten.